27. Juni 2024
Vorwurf der Erpressung - Strafen und Verteidigungsstrategien
Wenn Ihnen Erpressung vorgeworfen wird, befinden Sie sich in einer ernsten rechtlichen Situation. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick geben und aufzeigen, wie Sie am besten vorgehen.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was gilt rechtlich als Erpressung?
Laut § 253 StGB liegt eine Erpressung vor, wenn jemand einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt.
Wichtige Elemente der Erpressung sind:
  • Nötigung durch Gewalt oder Drohung
  • Vermögensnachteil
  • Bereicherungsabsicht des Täters
  • Rechtswidrigkeit der Handlung
Die Erpressung unterscheidet sich von der Nötigung dadurch, dass ein Vermögensnachteil entstehen muss und der Täter in Bereicherungsabsicht handeln muss.

Welche Strafen drohen bei Erpressung?
Bei einer Verurteilung wegen Erpressung kann das Gericht folgende Strafen verhängen:
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
  • Geldstrafe
  • In besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe
Die konkrete Strafe hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Schwere der Tat, die persönlichen Umstände des Täters und mögliche Vorstrafen.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
Strategische und zielgerichtete Verteidigung
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Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Ihnen Erpressung vorgeworfen wird, ist es entscheidend, dass Sie besonnen handeln:
1. Bewahren Sie Ruhe und schweigen Sie zunächst.
2. Dokumentieren Sie den Sachverhalt für sich selbst.
3. Suchen Sie umgehend rechtlichen Beistand bei einem erfahrenen Strafverteidiger.
Beachten Sie: Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht Folge leisten. Nur Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sind verpflichtend.

Mögliche Verteidigungsstrategien
Ihr Anwalt wird verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten prüfen, beispielsweise:
  • Sind alle Tatbestandsmerkmale der Erpressung erfüllt?
  • War die Handlung tatsächlich rechtswidrig?
  • Liegen Rechtfertigungsgründe vor?
  • Handelt es sich möglicherweise nur um eine Nötigung?
  • Kann das Verfahren eingestellt werden?

Verjährung von Erpressung
Die Verfolgungsverjährung für Erpressung beträgt in der Regel 5 Jahre, kann aber in schweren Fällen bis zu 20 Jahre betragen. Die Frist beginnt mit Beendigung der Tat, kann jedoch durch bestimmte Ermittlungsmaßnahmen unterbrochen werden.

Fazit
Ein Erpressungsvorwurf ist eine ernste Angelegenheit, aber kein Grund zur Panik. Mit der richtigen Herangehensweise und professioneller Unterstützung können Sie Ihre Rechte wahren und oft zu einem positiven Ausgang kommen. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen – dies kann den entscheidenden Unterschied machen.
Denken Sie daran: Sie haben Rechte im Strafverfahren. Nutzen Sie diese, um sich bestmöglich zu verteidigen. Mit der richtigen Unterstützung können Sie diese schwierige Situation meistern und hoffentlich bald hinter sich lassen.
Als erfahrener Strafverteidiger biete ich Ihnen genau diese Unterstützung an. Wenn Sie mit einem Erpressungsvorwurf konfrontiert sind, stehe ich Ihnen zur Seite. Ich kann Ihnen helfen, Ihre rechtliche Situation gründlich zu analysieren, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Sie durch das gesamte Verfahren zu begleiten.
Kontaktieren Sie mich für Hilfe bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Rufen Sie mich an, senden Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich stehe Ihnen beratend und vertretend zur Seite.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kontakt
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Rosa-Luxemburg-Straße 50, 04315 Leipzig
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