Die Kosten für anwaltliche Tätigkeiten variieren, abhängig von der Abrechnungsmethode. Ich bevorzuge die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die genauen Kosten lassen sich nicht immer im Voraus bestimmen, da sie vom Verlauf der Verhandlung abhängen. Hier ein Beispiel für mögliche Anwaltskosten bei einem Verhandlungstag in Leipzig:
Grundgebühr (Hauptverfahren): 220,00 €
Verfahrensgebühr Amtsgericht: 181,50 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag: 302,50 €
Dokumentenpauschale: 12,50 €
Post- und Telekommunikations-Entgelte: 20,00 €
Zwischensumme: 736,50 €
19% Umsatzsteuer: 139,94 €
Gesamtsumme: 876,44 €
Diese Kosten sind beispielhaft und können je nach Fall variieren.