18. April 2024
Ab wann gilt man in Deutschland als vorbestraft?
Als Strafverteidiger werde ich oft gefragt, ab wann man in Deutschland als vorbestraft gilt. Diese Frage ist nicht nur für meine Mandanten, sondern auch für viele andere Menschen von großer Bedeutung. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Vorstrafen und ihre Eintragung
Eine Person gilt in Deutschland als vorbestraft, wenn sie zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurde. Diese Verurteilungen werden im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Doch nicht alle Eintragungen im BZR erscheinen auch im Führungszeugnis.

Führungszeugnis vs. Bundeszentralregister
Das Führungszeugnis ist eine Auskunft über die im BZR gespeicherten Vorstrafen einer Person, die unter bestimmten Bedingungen angefordert werden kann, z.B. bei der Bewerbung um einen neuen Job. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
1. Privates Führungszeugnis: Dies kann von der betroffenen Person selbst bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
2. Behördliches Führungszeugnis: Dieses wird direkt an eine Behörde geschickt und kann nicht von der betroffenen Person selbst eingesehen werden.
Im Führungszeugnis werden jedoch nur schwerwiegendere Straftaten aufgeführt. Das bedeutet, dass Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, nicht darin erscheinen, solange keine weiteren Verurteilungen vorliegen.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
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Besondere Eintragungen und Ausnahmen
Es gibt bestimmte Fälle, in denen auch geringere Strafen im Führungszeugnis vermerkt werden:
Mehrfache Verurteilungen: Wenn bereits eine Strafe im BZR eingetragen ist, erscheinen auch weitere Strafen, selbst wenn sie unter den genannten Grenzen liegen.
Jugendstrafen: Diese werden unter bestimmten Bedingungen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, z.B. wenn sie nicht mehr als zwei Jahre betragen und zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Sexualstraftaten: Hier gelten strengere Regeln, und solche Verurteilungen erscheinen im erweiterten Führungszeugnis, das besonders bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verlangt wird.
Lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrungen: Diese werden niemals aus dem Führungszeugnis getilgt.

Löschung von Einträgen
Einträge im Führungszeugnis bleiben nicht für immer bestehen. Sie können unter bestimmten Bedingungen gelöscht werden, wenn die sogenannte Tilgungsreife erreicht ist. Die Dauer der Tilgungsfrist hängt von der Schwere der Straftat ab:
Drei Jahre: Für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, sowie bei Bewährungsstrafen von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr.
Fünf Jahre: Für die meisten anderen Fälle.
Zehn Jahre: Für Freiheitsstrafen wegen bestimmter Sexualdelikte.
Keine Löschung: Bei lebenslanger Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung.
Diese Fristen gelten, sofern keine neuen Verurteilungen hinzukommen. Der § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt diese Löschfristen detailliert.
Strafrechtliches Fazit
Zusammengefasst gilt man in Deutschland als vorbestraft, wenn eine Verurteilung von über 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe vorliegt. Diese Verurteilungen werden im Bundeszentralregister eingetragen und können unter bestimmten Bedingungen auch im Führungszeugnis erscheinen. Das Führungszeugnis enthält jedoch nicht alle Eintragungen aus dem BZR, was bedeutet, dass kleinere Strafen oft nicht im Führungszeugnis auftauchen. Die Tilgung von Einträgen erfolgt nach festgelegten Fristen und Bedingungen.
Wenn Sie Fragen zu Vorstrafen, deren Auswirkungen oder anderen strafrechtlichen Angelegenheiten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihnen helfen, Ihre rechtliche Situation zu verstehen und die besten Handlungsoptionen zu entwickeln. Gemeinsam können wir Strategien erarbeiten, um mit vergangenen Fehlern umzugehen und Ihre Zukunft positiv zu gestalten.
Ehrlichkeit und Offenheit sind stets der beste Weg im Umgang mit rechtlichen Herausforderungen. Lassen Sie uns gemeinsam an Lösungen arbeiten, die Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen und Ihre Rechte zu schützen.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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