18. April 2024
Wann verjähren Straftaten? - Rechtliche Grundlagen einfach erklärt
Verjährung ist ein wesentliches Konzept im Strafrecht, das sowohl die Strafverfolgung als auch die Strafvollstreckung betrifft. Es bedeutet, dass Strafverfolgungs- und Vollstreckungsmaßnahmen nur innerhalb bestimmter Fristen möglich sind. Nach Ablauf dieser Fristen können keine rechtlichen Schritte mehr unternommen werden, um eine Straftat zu verfolgen oder eine Strafe zu vollstrecken. Es gibt zwei Hauptarten der Verjährung im Strafrecht: die Verfolgungsverjährung und die Vollstreckungsverjährung.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Verfolgungsverjährung
Die Verfolgungsverjährung legt fest, bis wann eine Straftat strafrechtlich verfolgt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren nicht mehr eingeleitet oder fortgeführt werden. Sobald die Verfolgungsverjährung eingetreten ist, muss das Strafverfahren eingestellt werden, unabhängig davon, ob die Straftat tatsächlich begangen wurde oder nicht.

Beginn der Verfolgungsfrist
Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit der Beendigung der Straftat. Bei sogenannten Dauerdelikten, wie beispielsweise dem fortgesetzten Besitz illegaler Substanzen, beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn der rechtswidrige Zustand beendet ist, also z.B. der Besitz aufgegeben wird.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
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Dauer der Verfolgungsverjährung
Die Dauer der Verjährungsfrist richtet sich nach der Schwere der Straftat und dem dafür vorgesehenen Strafmaß:
- 30 Jahre: bei Straftaten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind.
- 20 Jahre: bei Straftaten, die mit mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.
- 10 Jahre: bei Straftaten, die mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.
- 5 Jahre: bei Straftaten, die mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind.
- 3 Jahre: bei allen anderen Straftaten.

Ruhe und Unterbrechung der Verjährung
Die Verjährung kann unter bestimmten Bedingungen ruhen oder unterbrochen werden:
- Ruhen: Bei bestimmten Delikten, wie etwa Sexualdelikten gegen Minderjährige, ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist erst nach dem 30. Geburtstag des Opfers zu laufen beginnt.
- Unterbrechung: Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen, wie die erste Vernehmung des Beschuldigten oder die Erhebung der öffentlichen Klage, können die Verjährung unterbrechen. In solchen Fällen beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Jedoch tritt die Verjährung spätestens nach Ablauf des Doppelten der ursprünglichen Verjährungsfrist ein.
Vollstreckungsverjährung
Die Vollstreckungsverjährung betrifft die Durchsetzung von rechtskräftig verhängten Strafen. Sie bestimmt, bis wann eine verhängte Strafe vollstreckt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist kann die Strafe nicht mehr durchgesetzt werden.

Beginn und Dauer der Vollstreckungsverjährung
Die Frist für die Vollstreckungsverjährung beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, also dem Zeitpunkt, ab dem das Urteil nicht mehr angefochten werden kann:
- 25 Jahre: bei Freiheitsstrafen von mehr als 10 Jahren.
- 20 Jahre: bei Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren.
- 10 Jahre: bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr.
- 5 Jahre: bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr und Geldstrafen über 30 Tagessätze.
- 3 Jahre: bei Geldstrafen unter 30 Tagessätzen.
Ruhe und Verlängerung der Vollstreckungsverjährung
Auch bei der Vollstreckungsverjährung gibt es Regelungen zum Ruhen und zur Verlängerung:
- Ruhen: Die Verjährungsfrist kann ruhen, wenn der Verurteilte sich z.B. ins Ausland absetzt, um der Strafvollstreckung zu entgehen. Während dieser Zeit wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
- Verlängerung: Die Verjährungsfrist kann einmalig um die Hälfte verlängert werden, wenn eine Auslieferung oder Überstellung des Verurteilten nicht möglich ist.

Häufige Fragen zur Verjährung im Strafrecht
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit der Beendigung der Straftat. Bei Dauerdelikten beginnt sie mit der Beendigung des rechtswidrigen Zustands.
Welche Straftaten verjähren nicht?
Schwerwiegende Straftaten wie Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegen keiner Verjährung. Das bedeutet, dass diese Straftaten jederzeit verfolgt und bestraft werden können.
Kann die Verjährung ruhen?
Ja, insbesondere bei Sexualdelikten gegen Minderjährige kann die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers ruhen.
Kann die Verjährungsdauer unterbrochen werden?
Ja, durch bestimmte Ermittlungsmaßnahmen kann die Verjährung unterbrochen werden. In solchen Fällen beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Die Verjährung tritt jedoch spätestens nach Ablauf des Doppelten der ursprünglichen Frist ein.
Kann die Verjährungsfrist verlängert werden?
Die Verjährungsfrist kann einmalig um die Hälfte verlängert werden, wenn der Verurteilte sich ins Ausland absetzt und eine Auslieferung oder Überstellung nicht möglich ist.
Die Verjährung im Strafrecht stellt sicher, dass nach einer gewissen Zeit keine Strafe mehr vollzogen wird. Dies basiert auf dem Gedanken, dass nach langer Zeit eine Bestrafung oft keinen Sinn mehr macht und die Aufklärung eines Falles zunehmend schwieriger wird.

Fazit
Zusammenfassend ist die Verjährung im Strafrecht ein komplexes, aber wichtiges Konzept, das sowohl die Strafverfolgung als auch die Strafvollstreckung betrifft. Die Dauer der Verjährungsfristen richtet sich nach der Schwere der Straftat, wobei besonders schwere Verbrechen wie Mord nicht verjähren. Wichtig zu beachten sind auch die Möglichkeiten des Ruhens und der Unterbrechung der Verjährung, die in bestimmten Fällen eintreten können.
Das Verständnis der Verjährungsregeln kann in strafrechtlichen Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung sein. Wenn Sie Fragen zur Verjährung in Ihrem speziellen Fall oder zu anderen strafrechtlichen Themen haben, kontaktieren Sie mich gerne. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihnen helfen, Ihre rechtliche Situation zu verstehen und die besten Handlungsoptionen zu entwickeln.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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