Relevanz der Unterscheidung
Versuchsstrafbarkeit
Nach § 23 StGB ist der Versuch eines Verbrechens immer strafbar, während der Versuch eines Vergehens nur dann strafbar ist, wenn dies das Gesetz ausdrücklich bestimmt.
Notwendige Verteidigung
Bei Verbrechen liegt gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, das heißt, ein Verteidiger muss den Beschuldigten vertreten.
Verlust von Rechten
Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert gemäß § 45 StGB die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Beispiele für Vergehen und Verbrechen
Vergehen
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Unterschlagung (§ 246 StGB)
Verbrechen
- Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB)
- Raub (§ 249 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Mord (§ 211 StGB)