29. April 2024
Verbrechen und Vergehen: Was ist der Unterschied?
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet in § 12 StGB zwischen Verbrechen und Vergehen. Diese Unterscheidung ist für Laien oft schwer zu erkennen, spielt jedoch eine wichtige Rolle im Strafrecht.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Definitionen nach § 12 StGB
Verbrechen
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Beispiele hierfür sind:
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Raub (§ 249 StGB)
- Meineid (§ 154 StGB)

Vergehen
Vergehen sind rechtswidrige Taten, bei denen die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe ist. Beispiele hierfür sind:
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB)

Historischer Rückblick
Bereits im Rechtsstrafgesetz von 1871 wurden Rechtsverstöße in Übertretungen, Vergehen und Verbrechen eingeteilt. Die heutige Unterscheidung entstand durch die Strafrechtsreform von 1974, welche die Übertretung als Kategorie abschaffte.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
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Relevanz der Unterscheidung
Versuchsstrafbarkeit
Nach § 23 StGB ist der Versuch eines Verbrechens immer strafbar, während der Versuch eines Vergehens nur dann strafbar ist, wenn dies das Gesetz ausdrücklich bestimmt.
Notwendige Verteidigung
Bei Verbrechen liegt gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, das heißt, ein Verteidiger muss den Beschuldigten vertreten.
Verlust von Rechten
Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert gemäß § 45 StGB die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Beispiele für Vergehen und Verbrechen
Vergehen
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Unterschlagung (§ 246 StGB)

Verbrechen
- Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB)
- Raub (§ 249 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Mord (§ 211 StGB)
Wichtige Punkte
1. Verfahrenseinstellungen: Die Staatsanwaltschaft darf nur bei Vergehen gemäß § 153 Abs. 1 StPO von der Verfolgung der Tat absehen.
2. Strafbefehle: Ein Strafbefehl kann nur bei Vergehen erlassen werden (§ 407 Abs. 1 StPO).
3. Geldwäsche: Für Geldwäsche ist eine rechtswidrige Vortat erforderlich, bei Vergehen müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein (§ 261 StGB).
Die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen hat weitreichende Konsequenzen im deutschen Strafrecht und ist für das Verständnis der rechtlichen Prozesse von zentraler Bedeutung.

Fazit
Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen im deutschen Strafrecht ist von fundamentaler Bedeutung und hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Während Verbrechen Straftaten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr sind, werden Vergehen mit geringeren Strafen bedroht. Diese Klassifizierung beeinflusst zahlreiche Aspekte des Strafverfahrens, von der Versuchsstrafbarkeit über die notwendige Verteidigung bis hin zu möglichen Verfahrenseinstellungen.
Das Verständnis dieser Unterscheidung ist nicht nur für Juristen, sondern auch für Laien wichtig, da es Auswirkungen auf die rechtliche Behandlung von Straftaten und die möglichen Konsequenzen für Beschuldigte hat. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Einordnung einer Straftat und ihrer Folgen kann eine fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger hilfreich sein. Dies ermöglicht eine fundierte Einschätzung der rechtlichen Situation und die Entwicklung angemessener Handlungsstrategien.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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