15. Juli 2024
Urkundenfälschung bei Verträgen, Ausweis, Diplom & Co. - Strafrechtliche Konsequenzen erklärt
Urkundenfälschung ist ein ernstzunehmendes Delikt im deutschen Strafrecht. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau unter Urkundenfälschung fällt, welche Strafen drohen können und wie Sie sich im Verdachtsfall verhalten sollten.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was ist Urkundenfälschung?
Urkundenfälschung ist in den §§ 267 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Grundtatbestand in § 267 Abs. 1 StGB lautet:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Was gilt als Urkunde?
Eine Urkunde im Sinne des Strafrechts ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die:
1. zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist,
2. ihren Aussteller erkennen lässt.
Beispiele für Urkunden sind:
- Ausweise und Pässe
- Zeugnisse und Diplome
- Verträge
- Führerscheine
- TÜV-Plaketten
- Amtliche Kennzeichen (wenn gestempelt und am Fahrzeug angebracht)
Wichtig: Nicht jedes Schriftstück ist eine Urkunde im strafrechtlichen Sinne. Zum Beispiel gelten Fotokopien in der Regel nicht als Urkunden, es sei denn, sie sollen den Anschein eines Originals erwecken.

Formen der Urkundenfälschung
Das Gesetz unterscheidet drei Handlungsvarianten:
1. Herstellen einer unechten Urkunde: Hier wird eine Urkunde erstellt, die einen anderen als den tatsächlichen Aussteller vorspiegelt.
2. Verfälschen einer echten Urkunde: Eine bereits bestehende echte Urkunde wird nachträglich in ihrem Inhalt verändert.
3. Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde: Eine gefälschte Urkunde wird im Rechtsverkehr verwendet, z.B. durch Vorlegen oder Übergeben.

Strafmaß bei Urkundenfälschung
Die Strafe für Urkundenfälschung kann variieren:
- Grundsätzlich: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
- Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Besonders schwere Fälle liegen vor bei:
- Gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung
- Herbeiführung eines Vermögensverlusts großen Ausmaßes (ab ca. 50.000 €)
- Gefährdung der Sicherheit des Rechtsverkehrs durch eine große Zahl gefälschter Urkunden
- Missbrauch der Stellung als Amtsträger
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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Wichtige Hinweise
1. Vorsatz ist erforderlich: Der Täter muss absichtlich zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln.
2. Auch der Versuch ist strafbar: Schon der Versuch der Urkundenfälschung kann bestraft werden.
3. Verjährung: Die Verfolgungsverjährung tritt nach 5 Jahren ein.
4. Führungszeugnis: Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt erst ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Haftstrafe von mehr als drei Monaten.

Was tun bei Verdacht auf Urkundenfälschung?
Wenn Sie einer Urkundenfälschung beschuldigt werden, beachten Sie folgende Punkte:
1. Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine übereilten Aussagen.
2. Nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten.
3. Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht.
4. Geben Sie keine Erklärungen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Anwalt ab.

Fazit
Urkundenfälschung ist ein komplexes Rechtsgebiet mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen. Die genaue rechtliche Bewertung hängt oft von den Details des Einzelfalls ab. Bei Verdacht auf Urkundenfälschung oder wenn Sie damit konfrontiert werden, ist es ratsam, sich umgehend professionelle rechtliche Unterstützung zu suchen.
Als erfahrener Strafverteidiger mit Expertise im Bereich Urkundenfälschung kann ich Ihnen diese spezialisierte Unterstützung anbieten. Wenn Sie mit einem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert sind oder Fragen zur rechtlichen Einordnung bestimmter Handlungen haben, stehe ich Ihnen zur Seite.
Kontaktieren Sie mich für Hilfe bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Rufen Sie mich an, senden Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich stehe Ihnen beratend und vertretend zur Seite.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kontakt
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