11. Juli 2024
Missbrauch und Treuebruch - Rechtliche Folgen bei Untreue
Untreue ist ein komplexes Thema im Strafrecht, das insbesondere im Wirtschaftsleben eine große Rolle spielt. In diesem Artikel erfahren Sie, was Untreue bedeutet, welche Formen es gibt und welche rechtlichen Konsequenzen drohen können.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was ist Untreue?
Untreue ist in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Es handelt sich um ein Vermögensdelikt, bei dem das Vermögen eines anderen dadurch geschädigt wird, dass eine Vertrauensstellung ausgenutzt wird. Diese Vertrauensstellung wurde gerade zu dem Zweck eingeräumt, das Vermögen eines anderen in dessen Interesse zu betreuen.

Die zwei Formen der Untreue
Der Tatbestand der Untreue kennt zwei Alternativen:
1. Der Missbrauchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB)
2. Der Treuebruchtatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB)

Der Missbrauchstatbestand
Beim Missbrauchstatbestand muss eine Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis missbraucht worden sein. Eine solche Befugnis ist die Rechtsmacht, in wirksamer Weise über Vermögensrechte eines anderen zu verfügen oder ihn gegenüber Dritten zu solchen Verfügungen zu verpflichten.
Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Täter im Rahmen seines rechtlichen Könnens im Außenverhältnis handelt, dabei aber die Grenzen des rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis überschreitet.

Der Treuebruchtatbestand
Beim Treuebruchtatbestand muss der Täter die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzen. Wichtig ist hier, dass es sich um eine Vermögensbetreuungspflicht handeln muss, die nicht bloß eine Nebenpflicht, sondern eine Hauptpflicht darstellt.

Voraussetzungen für Untreue
Für beide Formen der Untreue müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Es muss eine Vermögensbetreuungspflicht bestehen.
2. Diese Pflicht muss verletzt worden sein.
3. Dadurch muss ein Vermögensnachteil entstanden sein.
4. Der Täter muss vorsätzlich gehandelt haben.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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Wer kann Untreue begehen?
Untreue kann nur von Personen begangen werden, die mit der Betreuung von fremdem Vermögen betraut sind. Beispiele hierfür sind:
- Geschäftsführer und Vorstände
- Vermögensverwalter
- Prokuristen
- Filialleiter
- Hauptkassierer

Strafen bei Untreue
Die Untreue wird als Vergehen eingestuft. Das bedeutet, sie wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa bei einem Vermögensverlust großen Ausmaßes (über 50.000 Euro), kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.

Beispiele für Untreue im Geschäftsalltag
Untreue kann in verschiedenen Formen auftreten. Hier einige Beispiele:
1. Ein Mitarbeiter gewährt höhere Rabatte als erlaubt.
2. Ein Einkäufer kauft bewusst zu überhöhten Preisen ein.
3. Ein Bankangestellter vergibt einen Kredit trotz mangelnder Bonität des Schuldners.
4. Ein Geschäftsführer nutzt Firmengelder für private Zwecke.
Verteidigung bei Untreuevorwürfen
Wenn Sie mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert werden, ist es ratsam, umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt kann:
1. Die Beweislage prüfen
2. Eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln
3. Sie über Ihre Rechte im Strafverfahren aufklären
4. Sie bei Vernehmungen begleiten

Prävention von Untreue
Unternehmen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Untreue vorzubeugen:
1. Klare interne Richtlinien und Befugnisse festlegen
2. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter durchführen
3. Ein effektives Compliance-Management-System implementieren
4. Interne Kontrollsysteme einrichten

Fazit
Untreue ist ein komplexes Thema im Wirtschaftsstrafrecht mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen. Sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen ist es wichtig, die Grenzen der eigenen Befugnisse genau zu kennen und zu beachten. Im Verdachtsfall sollte umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden, um die eigenen Interessen bestmöglich zu schützen.
Als erfahrener Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht biete ich Ihnen genau diese spezialisierte Unterstützung an. Wenn Sie mit einem Untreueverdacht konfrontiert sind oder unsicher sind, ob Ihr Handeln möglicherweise als Untreue ausgelegt werden könnte, können Sie sich an mich wenden.
Ich helfe Ihnen, die rechtlichen Aspekte Ihrer Situation gründlich zu analysieren, die möglichen Konsequenzen abzuschätzen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Meine Expertise ermöglicht es mir, sowohl präventiv zu beraten als auch im Falle eines Verfahrens Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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