01. Juli 2024
Unterschlagung - Alles zu möglichen Strafen und optimaler Verteidigung
Die Unterschlagung zählt zu den Eigentumsdelikten im deutschen Strafrecht und ist in § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Obwohl sie oft mit Diebstahl verwechselt wird, handelt es sich um ein eigenständiges Vergehen mit spezifischen Merkmalen. In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen Aspekte der Unterschlagung, ihre rechtlichen Konsequenzen und wie sie sich von anderen Eigentumsdelikten unterscheidet.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was ist Unterschlagung?
Laut § 246 StGB macht sich der Unterschlagung schuldig, "wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet". Dabei ist entscheidend, dass es sich um eine Sache handelt, die nicht im Alleineigentum des Täters steht. Die Zueignung muss rechtswidrig erfolgen, also ohne Einwilligung des Eigentümers oder gesetzliche Befugnis.

Formen der Unterschlagung
Das Gesetz unterscheidet zwei Hauptformen:
1. Einfache Unterschlagung (§ 246 Abs. 1 StGB)
2. Veruntreuende Unterschlagung (§ 246 Abs. 2 StGB)
Bei der veruntreuenden Unterschlagung handelt es sich um einen schwereren Fall, bei dem die unterschlagene Sache dem Täter anvertraut war. Dies kann beispielsweise bei geliehenen, gemieteten oder geleasten Gegenständen der Fall sein.

Strafmaß und Verfolgung
Die einfache Unterschlagung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Bei der veruntreuenden Unterschlagung erhöht sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Wichtig zu wissen: Auch der Versuch der Unterschlagung ist strafbar.
Die Unterschlagung ist grundsätzlich ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird. In bestimmten Fällen, wie bei Taten gegenüber Angehörigen oder bei geringwertigen Sachen, ist jedoch ein Strafantrag erforderlich.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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Unterschlagung vs. Diebstahl
Ein häufiger Irrtum besteht in der Verwechslung von Unterschlagung und Diebstahl. Der wesentliche Unterschied liegt in der Art der Tatbegehung:
- Bei der Unterschlagung eignet sich der Täter eine Sache zu, die er bereits in seinem Besitz hat.
- Beim Diebstahl hingegen erfolgt eine Wegnahme, also ein Bruch fremden Gewahrsams.
Ein klassisches Beispiel für Unterschlagung ist das Behalten eines gefundenen Gegenstands. Hier liegt keine Wegnahme vor, da der ursprüngliche Eigentümer den Gewahrsam bereits verloren hatte.

Praktische Beispiele
1. Fundunterschlagung: Sie finden ein Portemonnaie auf der Straße und behalten es, anstatt es abzugeben.
2. Veruntreuung: Ein Angestellter unterschlägt Firmengelder, die ihm zur Verwaltung anvertraut wurden.
3. Leihgabe: Sie borgen sich ein Buch und geben es absichtlich nicht zurück.

Rechtliche Verteidigung
Wenn Sie mit dem Vorwurf der Unterschlagung konfrontiert sind, ist es ratsam, umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt kann:
- Das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beeinflussen
- Ihre Rechte als Beschuldigter wahren
- Auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken
- Das Strafmaß minimieren und möglicherweise einen Eintrag ins Führungszeugnis vermeiden

Fazit
Die Unterschlagung ist ein komplexes Rechtsgebiet mit weitreichenden Konsequenzen für Betroffene. Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und eine frühzeitige fachkundige Beratung sind entscheidend, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren. Ob als Beschuldigter oder als potenzielles Opfer - informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Denken Sie daran: Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, einen Rechtsexperten zu konsultieren, der Sie durch die rechtlichen Herausforderungen navigieren und Ihre Interessen schützen kann.
Als spezialisierter Strafverteidiger biete ich Ihnen genau diese fachkundige Unterstützung an. Wenn Sie mit einem Unterschlagungsvorwurf konfrontiert sind oder vermuten, Opfer einer Unterschlagung geworden zu sein, können Sie sich an mich wenden. Ich helfe Ihnen, die komplexen rechtlichen Aspekte Ihres Falls zu verstehen, entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie und vertrete Ihre Interessen konsequent. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte von Anfang an zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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