Ein Angehöriger befindet sich in U-Haft – was tun?
U-Haft
Die Untersuchungshaft stellt für den Inhaftierten sowie dessen Angehörige und Freunde eine außerordentlich belastende Situation dar. Als Strafverteidiger erlebe ich häufig die erheblichen psychischen und physischen Belastungen, denen meine Mandanten in dieser Phase ausgesetzt sind. Auch wenn die Untersuchungshaft keine Strafe darstellt und der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt, dient sie primär der Sicherung des Verfahrens. Für die Betroffenen gleicht sie jedoch faktisch einer Strafhaft und kann aufgrund der vorherrschenden Unsicherheit sogar noch belastender sein.
Psychische und physische Belastungen
Die psychische Belastung der Untersuchungshaft ist immens. Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens, Trennung von Familie und Freunden sowie der Verlust der Freiheit führen oft zu Angstzuständen und Depressionen. Physische Beschwerden werden durch eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten und Mangel an frischer Luft verstärkt.
Soziale Einschränkungen
Ein weiterer belastender Aspekt sind die strengen Besuchsbeschränkungen. Während der Strafverteidiger das Recht hat, seinen Mandanten jederzeit zu besuchen, unterliegen selbst enge Angehörige strikten Besuchsregeln. Diese Isolation verstärkt die psychische Belastung des Inhaftierten und seiner Familie.
Rolle des Strafverteidigers
In dieser Phase kommt dem Strafverteidiger eine zentrale Rolle zu. Ich prüfe sorgfältig die Haftgründe und reiche gegebenenfalls Haftprüfungsanträge oder Haftbeschwerden ein. Es ist essenziell, die konkreten Haftgründe wie Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr zu widerlegen und entlastende Beweise vorzulegen.
Voraussetzungen für die Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft darf nur aufgrund eines richterlichen Haftbefehls vollstreckt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Dringender Tatverdacht
Es muss ein dringender Verdacht bestehen, dass der Inhaftierte eine Straftat begangen hat.
Haftgrund
Ein Haftgrund wie Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr muss vorliegen.
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Die Schwere der vorgeworfenen Tat muss die Anordnung der Untersuchungshaft rechtfertigen.
Schritte, die zu beachten sind, wenn Sie in Untersuchungshaft sind…
1
Ruhe bewahren und einen Anwalt hinzuziehen
Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt und machen Sie keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand.
2
Informationen zusammentragen
Sammeln Sie Informationen zu Ihrer Inhaftierung und den Vorwürfen. Ihr Anwalt beschafft relevante Dokumente.
3
Rechte auf Telefonate und Besuche wahrnehmen
Nutzen Sie Ihr Recht auf Telefonate und Besuche, um Kontakt zu Familie und Anwalt aufrechtzuerhalten.
4
Überprüfung der Untersuchungshaft
Ihr Anwalt stellt einen Antrag auf Überprüfung der Haftgründe, um eine mögliche Haftentlassung zu erwirken.
5
Vorbereitung auf die Hauptverhandlung
Arbeiten Sie eng mit Ihrem Anwalt zusammen. Analysieren Sie die Anklageschrift und sammeln Sie entlastende Beweise.
Häufig gestellte Fragen zur U-Haft
Was kann ich tun, wenn ich die U-Haft für ungerecht halte?
Sie können jederzeit eine Haftprüfung durch Ihren Anwalt beantragen. Der Anwalt kann auch Beschwerde gegen die Haftanordnung einlegen.
Wie oft kann eine Haftprüfung beantragt werden?
Eine Haftprüfung kann in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle sechs Monate, beantragt werden.
Darf ich während der U-Haft arbeiten?
Dies hängt von den Haftbedingungen und der Haftanstalt ab. In einigen Fällen ist es möglich, innerhalb der Haftanstalt zu arbeiten.
Wie lange darf die U-Haft dauern?
Die Dauer der U-Haft ist nicht unbegrenzt und muss verhältnismäßig zur Schwere des vorgeworfenen Delikts sein. Eine zu lange U-Haft ohne Verhandlung kann rechtswidrig sein und muss vom Gericht überprüft werden.
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig
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