Hauptstrafen: Geldstrafe und Freiheitsstrafe
Die zwei Hauptstrafen im deutschen Strafrecht sind die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe.
Geldstrafe
Die Geldstrafe ist die am häufigsten verhängte Strafe, insbesondere bei erstmaligen und weniger schweren Straftaten. Sie wird in Tagessätzen berechnet:
- Die Anzahl der Tagessätze (5 bis 360) richtet sich nach der Schwere der Tat.
- Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich am Nettoeinkommen des Täters (1/30 des monatlichen Nettoeinkommens).
- Beispiel: Bei 40 Tagessätzen und 1000€ Nettoeinkommen beträgt die Geldstrafe 1333€.
Wichtig: Ab 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis.
Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe ist die schwerwiegendste Hauptstrafe:
- Dauer: 1 Monat bis lebenslänglich
- Kurze Freiheitsstrafen unter 6 Monaten werden nur in Ausnahmefällen verhängt.
- Bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung möglich.
Nebenstrafen
Zusätzlich zu den Hauptstrafen können Nebenstrafen verhängt werden:
- Fahrverbot (häufigste Nebenstrafe)
- Verlust der Amtsfähigkeit
- Verlust des Wahlrechts