Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung in einem vereinfachten Verfahren, das auf schriftlichen Anträgen der Staatsanwaltschaft basiert. Diese Methode bietet eine schnelle und kosteneffiziente Lösung zur Bewältigung bestimmter strafrechtlicher Angelegenheiten. Der Erhalt eines Strafbefehls bedeutet, dass Sie als Beschuldigter im Strafverfahren geführt werden. Das heißt, gegen Sie wurde ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet, da die Staatsanwaltschaft die Beweislage für hinreichend erachtet, um eine Bestrafung ohne Hauptverhandlung zu beantragen.
Das typische Verfahren läuft folgendermaßen ab: Die Staatsanwaltschaft stellt beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, sofern sie die Beweise als ausreichend ansieht. Ein Richter prüft daraufhin den Antrag sowie die vorliegenden Beweismittel. Wenn der Richter den Antrag für gerechtfertigt hält, erlässt er den Strafbefehl. Ihnen wird der Strafbefehl zugestellt, und ab diesem Zeitpunkt beginnt die zweiwöchige Frist für einen möglichen Einspruch. Innerhalb dieser zwei Wochen haben Sie das Recht, schriftlich Einspruch einzulegen. Wird kein Einspruch erhoben, erlangt der Strafbefehl Rechtskraft und die verhängte Strafe muss entsprechend erfüllt werden.