02. Mai 2024
Polizeiliche Vorladung erhalten? Rechte und Pflichten für Zeugen und Beschuldigte
Eine polizeiliche Vorladung kann für den Empfänger eine stressige und beunruhigende Erfahrung sein. Ob als Zeuge oder als Beschuldigter – wer eine solche Vorladung erhält, steht oft vor vielen Fragen: Muss ich erscheinen? Bin ich verpflichtet auszusagen? Sollte ich einen Anwalt einschalten? In diesem Blogartikel klären wir, was bei einer Vorladung zu beachten ist und welche Rechte und Pflichten Sie als Zeuge oder Beschuldigter haben.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Vorladung als Zeuge: Was Sie wissen müssen
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Zeuge erhalten haben, möchten die Ermittlungsbehörden in der Regel, dass Sie zu einem bestimmten Sachverhalt aussagen. Doch auch hier gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten.
1. Erscheinungspflicht
Grundsätzlich sind Sie als Zeuge verpflichtet, einer Vorladung zu folgen, wenn diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Wird die Vorladung jedoch nur von der Polizei ausgesprochen, ohne dass die Staatsanwaltschaft dahintersteht, besteht keine Pflicht, den Termin wahrzunehmen.
2. Aussagepflicht und Verweigerungsrechte
Als Zeuge sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, jedoch gibt es wichtige Ausnahmen:
- Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO): Dieses Recht greift, wenn Sie durch Ihre Aussage nahe Verwandte oder Ehepartner belasten könnten.
- Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO): Wenn Ihre Aussage dazu führen könnte, dass Sie sich selbst einer Straftat bezichtigen, dürfen Sie die Antwort verweigern.
3. Anwaltliche Unterstützung
Auch als Zeuge kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Vernehmung begleiten, insbesondere um zu vermeiden, dass Sie im Laufe der Befragung in eine Beschuldigtenrolle geraten.

Vorladung als Vorladung als Beschuldigter:
So verhalten Sie sich richtig
Eine Vorladung als Beschuldigter ist eine ernstzunehmende Situation, die Sie mit Bedacht angehen sollten. Die richtige Reaktion auf eine solche Vorladung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens sein. Im Folgenden erfahren Sie, warum es wichtig ist, sich gut vorzubereiten und welche Schritte Sie unbedingt unternehmen sollten, um Ihre Rechte als Beschuldigter zu schützen.
1. Keine Erscheinungspflicht – warum Schweigen oft die beste Wahl ist
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung durch die Polizei Folge zu leisten, wenn diese nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Ermittlungsrichters erfolgt. Das bedeutet, Sie müssen nicht zum vereinbarten Termin erscheinen und auch keine Gründe für Ihr Fernbleiben angeben. Viele Beschuldigte begehen den Fehler, dennoch zu erscheinen, oft aus dem Gedanken heraus, dass dies ihre Unschuld beweisen könnte. Diese Annahme ist jedoch gefährlich, denn in einem frühen Stadium der Ermittlungen können unbedachte Aussagen fatale Konsequenzen haben.

Warum Sie nicht erscheinen sollten:
- Unüberlegte Aussagen: Im Rahmen einer Vernehmung können Sie durch geschickte Befragungen oder durch die Darstellung scheinbar unwichtiger Details Aussagen machen, die später gegen Sie verwendet werden könnten. Selbst wenn Sie glauben, unschuldig zu sein, kann eine missverständliche Formulierung Ihre Situation verschlechtern.
- Fixierung auf Verdachtsmomente: Die Ermittlungsbeamten könnten durch Ihre Aussage in ihrer Verdachtslage bestätigt werden, auch wenn Sie objektiv unschuldig sind. Eine Aussage ohne umfassendes Verständnis der Vorwürfe und ohne juristische Beratung kann dazu führen, dass die Ermittlungen weiter intensiviert werden, anstatt frühzeitig eingestellt zu werden.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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2. Das Recht zu schweigen – nutzen Sie es zu Ihrem Vorteil
Das Aussageverweigerungsrecht ist ein zentrales Element im Strafverfahren, das Ihnen als Beschuldigter umfassend zur Verfügung steht. Dieses Recht schützt Sie vor der Verpflichtung, sich selbst zu belasten. Jede getätigte Aussage, ob mündlich oder schriftlich, kann und wird in der Regel im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet.
Gründe für das Schweigen:
- Vermeidung von Selbstbelastung: Alles, was Sie sagen, kann zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Selbst unschuldig scheinende Erklärungen können in einen falschen Kontext gebracht werden oder Missverständnisse erzeugen.
- Schutz vor Fehlprotokollierung: Aussagen, die Sie während einer polizeilichen Vernehmung machen, werden protokolliert. Fehler in diesen Protokollen sind nicht selten und können schwerwiegende Auswirkungen haben, da sie später vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Ein falscher oder unvollständiger Satz im Protokoll kann Ihre Verteidigung massiv erschweren.

3. Anwaltliche Unterstützung – der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung
Es ist dringend zu empfehlen, als Beschuldigter unmittelbar nach Erhalt einer Vorladung einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren. Ein erfahrener Strafverteidiger kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln und Sie vor den Risiken einer voreiligen Aussage bewahren.
Was Ihr Anwalt für Sie tun kann:
- Akteneinsicht beantragen: Bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen oder eine Aussage machen, wird Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen. Dies ermöglicht es Ihnen und Ihrem Anwalt, die genauen Vorwürfe zu kennen und die Beweislage zu verstehen. Nur so kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob und wie Sie sich zu den Vorwürfen äußern.
- Verteidigungsstrategie entwickeln: Auf Basis der Aktenlage und in Abstimmung mit Ihnen wird Ihr Anwalt eine Strategie entwickeln, die Ihre Interessen bestmöglich schützt. Dies könnte beinhalten, auf eine Aussage vollständig zu verzichten, eine schriftliche Einlassung vorzubereiten oder gezielt bestimmte Informationen preiszugeben, die Ihre Unschuld belegen.
- Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden: Ihr Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden. Dies schützt Sie vor unbedachten Äußerungen und sorgt dafür, dass Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben. Außerdem kann er den Vorladungstermin für Sie absagen, ohne dass Sie persönlich mit den Ermittlern in Kontakt treten müssen.
5. Weitere Schritte und mögliche Konsequenzen – worauf Sie sich einstellen sollten
Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter ignorieren und keinen Kontakt zur Polizei aufnehmen, kann dies weitere Maßnahmen seitens der Ermittlungsbehörden nach sich ziehen. Hierbei handelt es sich nicht zwangsläufig um negative Konsequenzen, aber es ist wichtig, sich der Möglichkeiten bewusst zu sein.
Mögliche Schritte der Ermittlungsbehörden:
- Durchsuchungen und Beschlagnahmungen: In manchen Fällen können nach einer nicht wahrgenommenen Vorladung Durchsuchungen Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume angeordnet werden. Auch die Beschlagnahmung von Gegenständen oder Dokumenten ist möglich. Solche Maßnahmen dienen dazu, Beweise zu sichern und die Ermittlungen voranzutreiben.
- Antrag auf Untersuchungshaft: In besonders schweren Fällen oder bei Fluchtgefahr könnte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Untersuchungshaft stellen. Dies ist jedoch selten und erfolgt meist nur bei dringendem Tatverdacht oder wenn die Gefahr besteht, dass Beweise vernichtet werden könnten.
Vorbereitung auf mögliche Maßnahmen:
- Vorsorge durch Ihren Anwalt: Ihr Anwalt kann im Vorfeld präventive Maßnahmen ergreifen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem die Vorbereitung auf mögliche Hausdurchsuchungen oder die Beantragung gerichtlicher Entscheidungen zur Abwehr unangemessener Maßnahmen.
- Proaktive Verteidigung: Sollte sich abzeichnen, dass Ermittlungsbehörden weitere Schritte einleiten möchten, wird Ihr Anwalt schnell reagieren und entsprechende Anträge stellen, um Ihre Rechte zu schützen und eine Eskalation der Situation zu verhindern.

Zusammenfassung: So schützen Sie sich
Eine polizeiliche Vorladung ist keine Kleinigkeit, egal ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen werden. Während Zeugen in bestimmten Fällen verpflichtet sind zu erscheinen und auszusagen, sollten Beschuldigte grundsätzlich keine unüberlegten Aussagen machen und die Vorladung nicht ohne anwaltliche Beratung wahrnehmen. Ihr Schweigen darf Ihnen dabei nicht negativ ausgelegt werden.
Im Zweifel ist es immer ratsam, sich frühzeitig juristischen Beistand zu suchen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Fehltritte zu vermeiden, die später schwerwiegende Folgen haben könnten. So sind Sie gut vorbereitet, wenn die Ermittlungsbehörden an Sie herantreten.
Sollten Sie Fragen zum Umgang mit einer polizeilichen Vorladung haben oder unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger gerne zur Verfügung.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
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