29. Juli 2024
Fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung? Definition, Strafen und Verteidigung
Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Vorwürfen im Strafrecht. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die rechtlichen Grundlagen, Arten der Körperverletzung, mögliche Strafen und wie Sie sich im Falle einer Anklage verhalten sollten.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was ist Körperverletzung?
Eine Körperverletzung liegt vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dies ist in den §§ 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

Körperliche Misshandlung
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Dazu gehören:
- Sichtbare äußere Verletzungen (Wunden, Kratzer, Blutergüsse, Knochenbrüche)
- Beeinträchtigung der körperlichen Integrität und Funktionsfähigkeit
- Substanzielle Veränderungen am Körper (z.B. Abschneiden der Haare)

Gesundheitsschädigung
Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird. Dies umfasst:
- Hervorrufen oder Verschlimmern von Krankheiten
- Ansteckung mit Krankheiten
- Vergiftungen
- Auch psychische Schäden (z.B. durch Verfolgung und Einschüchterung)

Arten der Körperverletzung
Das Strafgesetzbuch unterscheidet verschiedene Arten der Körperverletzung:
1. Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
2. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
- Begehung mittels Waffe, Gift oder gemeinschaftlich
- Strafmaß: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
3. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
- Schwerwiegende Folgen wie Verlust von Sinnesorganen oder Gliedmaßen
- Strafmaß: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
4. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
- Strafmaß: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren
5. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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Strafverfolgung und Antragsdelikte
Grundsätzlich werden die vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.
Ein besonderes öffentliches Interesse wird angenommen, wenn:
- Der Beschuldigte einschlägig vorbestraft ist
- Die Tat roh oder besonders leichtfertig begangen wurde
- Dem Opfer wegen persönlicher Beziehung zum Beschuldigten nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen
Schwere und gefährliche Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge werden immer von Amts wegen verfolgt.

Was tun bei einer Anklage wegen Körperverletzung?
Wenn Sie einer Körperverletzung beschuldigt werden, beachten Sie folgende Punkte:
1. Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine übereilten Aussagen.
2. Nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen.
3. Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht.
4. Antworten Sie nicht auf polizeiliche Anhörungsschreiben ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt.

Die Rolle des Strafverteidigers
Ein erfahrener Strafverteidiger kann:
- Die Beweislage prüfen
- Eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln
- Auf mildernde Umstände hinweisen
- Gegebenenfalls auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken
- Bei Strafbefehlen Einspruch einlegen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln
Besondere Fälle: Notwehr und Einwilligung
In bestimmten Fällen kann eine Körperverletzung straffrei bleiben:
- Notwehr: Wenn die Tat zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs erforderlich war.
- Einwilligung: Wenn das Opfer in die Körperverletzung eingewilligt hat (z.B. bei Kampfsport oder ärztlichen Eingriffen).

Fazit
Körperverletzung ist ein komplexes Rechtsgebiet mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen. Die genaue rechtliche Bewertung hängt oft von den Details des Einzelfalls ab. Bei einem Vorwurf der Körperverletzung ist es ratsam, sich umgehend professionelle rechtliche Unterstützung zu suchen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann den Unterschied zwischen einer Verurteilung und einem Freispruch ausmachen oder zumindest auf eine Strafmilderung hinwirken.
Wenn Sie mit einem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert sind oder Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich an mich wenden. Als erfahrener Strafverteidiger biete ich Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung und erarbeite gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre rechtlichen Interessen optimal zu vertreten – es kann entscheidend für den Ausgang Ihres Falles sein. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beurteilung Ihrer Situation und lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte planen.
Kontaktieren Sie mich für Hilfe bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Rufen Sie mich an, senden Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich stehe Ihnen beratend und vertretend zur Seite.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kontakt
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