Was ist Körperverletzung?
Eine Körperverletzung liegt vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dies ist in den §§ 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Körperliche Misshandlung
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Dazu gehören:
- Sichtbare äußere Verletzungen (Wunden, Kratzer, Blutergüsse, Knochenbrüche)
- Beeinträchtigung der körperlichen Integrität und Funktionsfähigkeit
- Substanzielle Veränderungen am Körper (z.B. Abschneiden der Haare)
Gesundheitsschädigung
Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird. Dies umfasst:
- Hervorrufen oder Verschlimmern von Krankheiten
- Ansteckung mit Krankheiten
- Vergiftungen
- Auch psychische Schäden (z.B. durch Verfolgung und Einschüchterung)
Arten der Körperverletzung
Das Strafgesetzbuch unterscheidet verschiedene Arten der Körperverletzung:
1. Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
2. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
- Begehung mittels Waffe, Gift oder gemeinschaftlich
- Strafmaß: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
3. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
- Schwerwiegende Folgen wie Verlust von Sinnesorganen oder Gliedmaßen
- Strafmaß: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
4. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
- Strafmaß: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren
5. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe