Was ist Körperverletzung?
Gemäß § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) ist Körperverletzung jede Form von physischem Schaden, der einem Individuum absichtlich oder fahrlässig zugefügt wird. Dazu gehören:
- Schläge, Tritte und Stöße: Diese führen zu Prellungen, Schnittwunden, Frakturen und anderen Verletzungen.
- Verwendung von Waffen oder anderen Gegenständen: Hierbei kann es zu schwerwiegenden Verletzungen kommen.
- Folter oder Misshandlung: Das Verursachen von Schmerzen oder Leiden durch physische Gewalt.
- Vergiftung: Verabreichung von schädlichen Substanzen, die Krankheiten oder gesundheitliche Schäden hervorrufen.
Die verschiedenen Grade der Körperverletzung
Bundeszentralregister (BZR)
1. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB):
- Unbeabsichtigtes Zufügen von körperlichem Schaden aufgrund von Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit.
- Besonders häufig im Straßenverkehr, beispielsweise durch Verkehrsunfälle.
- Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
2. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB):
- Absichtliches Zufügen von erheblichem körperlichem Schaden, der zu dauerhaften Beeinträchtigungen führt.
- Beispiele: Verlust oder erhebliche Minderung der Seh- oder Hörkraft, der Sprachfähigkeit oder der Fortpflanzungsfähigkeit.
- Strafmaß: Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
3. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB):
- Absichtliches Zufügen von körperlichem Schaden durch besonders gefährliche Methoden oder Mittel, wie Waffen oder Gifte.
- Strafmaß: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
4. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB):
- Das Opfer stirbt infolge der zugefügten Körperverletzung. Die Tötungsabsicht ist nicht erforderlich.
- Strafmaß: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.