19. August 2024
Jugendstrafrecht: Welche Strafen drohen jungen Straftätern?
Das deutsche Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom Erwachsenenstrafrecht. Es wurde 1923 mit dem Ziel eingeführt, jungen Menschen, die straffällig geworden sind, eine Chance zur Besserung zu geben. In diesem Artikel erläutern wir, für wen das Jugendstrafrecht gilt, welche Delikte darunter fallen und welche Strafen oder "Maßnahmen" junge Straftäter erwarten können.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht findet in der Regel Anwendung bei:
- Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren
- In Ausnahmefällen bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren, wenn ihre geistige oder charakterliche Entwicklung der eines Jugendlichen entspricht oder es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt
Kinder unter 14 Jahren gelten als strafunmündig und können nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Welche Delikte fallen unter das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht kennt keinen eigenen Katalog von Straftaten. Es kann bei allen Delikten angewandt werden, die auch im Erwachsenenstrafrecht vorkommen, darunter:
- Diebstahl
- Körperverletzung und andere Gewaltdelikte
- Sachbeschädigung
- Drogendelikte
- Sexualstraftaten
- Verkehrsdelikte
Der entscheidende Unterschied liegt in den Rechtsfolgen, also den "Strafen", die verhängt werden können.

Welche Strafen sieht das Jugendstrafrecht vor?
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht, das hauptsächlich auf Geld- und Freiheitsstrafen setzt, kennt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) drei Arten von Maßnahmen:
1. Erziehungsmaßregeln
2. Zuchtmittel
3. Jugendstrafe
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, erzieherische Defizite auszugleichen und den Jugendlichen zu befähigen, künftig ein straffreies Leben zu führen.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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1. Erziehungsmaßregeln
Erziehungsmaßregeln sind die mildeste Form der Sanktionen und dienen ausschließlich dazu, erkennbare Erziehungsmängel zu beseitigen. Sie können umfassen:
- Weisungen zur Lebensführung (z.B. eine Ausbildung beginnen)
- Teilnahme an sozialen Trainingskursen
- Arbeitsleistungen in sozialen Einrichtungen

2. Zuchtmittel
Zuchtmittel sind eine Zwischenstufe zwischen Erziehungsmaßregeln und Jugendstrafe. Sie umfassen:
a) Verwarnung: Ein förmlicher Tadel für leichtere Vergehen.
b) Auflagen: Diese können beinhalten:
- Wiedergutmachung des Schadens
- Entschuldigung beim Opfer
- Arbeitsleistungen
- Zahlung eines Geldbetrags an gemeinnützige Einrichtungen
c) Jugendarrest: Eine kurzfristige Freiheitsentziehung, die als:
- Freizeitarrest (1-2 Wochenenden)
- Kurzarrest (max. 4 Tage)
- Dauerarrest (1-4 Wochen) verhängt werden kann

3. Jugendstrafe
Die Jugendstrafe ist die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht. Sie wird nur verhängt, wenn:
- Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nicht ausreichen
- Die Schwere der Schuld eine härtere Strafe erfordert
- "Schädliche Neigungen" des Jugendlichen festgestellt werden
Die Jugendstrafe beträgt:
- Mindestens 6 Monate
- Höchstens 5 Jahre (in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre)
Jugendstrafen bis zu 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts
1. Flexibilität: Der Jugendrichter hat einen großen Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen.
2. Fokus auf Erziehung: Das Hauptziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Resozialisierung des Jugendlichen.
3. Jugendgerichtshilfe: Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der persönlichen Umstände des Jugendlichen und gibt Empfehlungen für geeignete Maßnahmen.
4. Bedeutung des Nachtatverhaltens: Reue, Einsicht und Wiedergutmachungsbemühungen können sich positiv auf die Strafe auswirken.

Fazit
Das Jugendstrafrecht bietet ein breites Spektrum an Maßnahmen, um auf Straftaten junger Menschen angemessen zu reagieren. Der Fokus liegt dabei auf Erziehung und Resozialisierung, nicht auf Bestrafung. Dennoch können die Konsequenzen für junge Straftäter erheblich sein.
Angesichts der Komplexität des Jugendstrafrechts und der weitreichenden Folgen für die Zukunft des jungen Menschen ist es ratsam, bei einem Strafverfahren frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht hinzuzuziehen. Dieser kann nicht nur die rechtlichen Interessen des Jugendlichen optimal vertreten, sondern auch dazu beitragen, dass die gewählten Maßnahmen tatsächlich zu einer positiven Entwicklung des jungen Menschen beitragen.
Wenn Sie oder ein junger Mensch in Ihrem Umfeld mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht zur Seite. Die besonderen Anforderungen des Jugendstrafrechts erfordern nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Situation junger Menschen. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende und vertrauensvolle Beratung.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
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