5. Die Anklage: Ernst wird es vor Gericht
Kommt es zur Anklage, findet eine Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht statt. Hier muss sich der Jugendliche zu den Vorwürfen äußern. Auch in dieser Phase ist juristische Unterstützung Gold wert.
6. Die Hauptverhandlung: Alle Fakten auf den Tisch
In der Hauptverhandlung werden alle Karten auf den Tisch gelegt. Zeugen werden gehört, Sachverständige befragt, und auch die Jugendgerichtshilfe kommt zu Wort. Das Gericht prüft alle Beweise sorgfältig, bevor es zu einer Entscheidung kommt.
7. Das Urteil: Welche Sanktionen sind möglich?
Am Ende steht das Urteil. Die möglichen Sanktionen reichen von einer einfachen Verwarnung über Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit bis hin zur Jugendstrafe. Bei letzterer können Strafvollstreckung und Bewährungszeit bis zu fünf Jahre betragen.
Fazit: Ein Verfahren mit Augenmaß
Das Jugendstrafverfahren ist darauf ausgelegt, junge Menschen nicht zu bestrafen, sondern ihnen eine zweite Chance zu geben. Es geht darum, sie wieder auf den richtigen Weg zu bringen und ihnen eine positive Zukunft zu ermöglichen. Mit der richtigen Unterstützung und Beratung kann diese herausfordernde Zeit gemeistert werden.
Als spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht verstehe ich die Bedeutung dieser zweiten Chance und setze mich engagiert dafür ein, dass meine jungen Mandanten diese Möglichkeit optimal nutzen können. Meine Aufgabe sehe ich nicht nur in der rechtlichen Vertretung, sondern auch darin, unterstützend und beratend zur Seite zu stehen, um gemeinsam einen Weg in eine positive Zukunft zu finden.
Wenn Sie oder ein junger Mensch in Ihrem Umfeld mit einem Jugendstrafverfahren konfrontiert sind, biete ich Ihnen meine umfassende Unterstützung an. Kontaktieren Sie mich für ein vertrauliches Beratungsgespräch.