Bestimmung der Tagessatzhöhe
Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Täters, geteilt durch 30. Daraus ergibt sich der Betrag, den der Täter pro Tag bezahlen muss. Beispielsweise ergibt ein Nettoeinkommen von 900 Euro einen Tagessatz von 30 Euro. Gesetzlich beträgt die Höhe eines Tagessatzes mindestens 1 Euro und maximal 30.000 Euro.
Wichtig: Der Täter ist nicht verpflichtet, sein Einkommen anzugeben. In diesem Fall schätzt das Gericht das Einkommen, was oft zu einer niedrigeren Geldstrafe führen kann. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob eine Angabe Ihres Einkommens sinnvoll ist.
Verurteilung zu Geldstrafe
Ob eine Geldstrafe verhängt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. Art der Straftat: Nur wenn das Gesetz eine Geldstrafe vorsieht, kann diese verhängt werden (z.B. Betrug, Körperverletzung, Diebstahl).
2. Einzelfallwertung: Hier spielen Schwere der Tat, Folgen, Verhalten des Täters und Vorstrafen eine Rolle. Bei geringerer Schuld wird eher eine Geldstrafe, bei größerer Schuld eine Freiheitsstrafe verhängt.