Führerschein vs. Fahrerlaubnis: Der entscheidende Unterschied
Zunächst ist es wichtig, zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis zu unterscheiden:
- Der Führerschein ist lediglich eine amtliche Beweisurkunde, die das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis dokumentiert.
- Die Fahrerlaubnis hingegen ist die tatsächliche staatliche Zulassung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Man kann also theoretisch ohne Führerschein, aber mit gültiger Fahrerlaubnis fahren. In der Praxis dient der Führerschein jedoch als wichtiges Beweisdokument bei Kontrollen.
Konsequenzen: Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat
Die Folgen eines Verstoßes hängen davon ab, ob man lediglich den Führerschein vergessen hat oder tatsächlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs war:
1. Führerschein vergessen: Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 10 € geahndet. Der Führerschein muss nachträglich bei der Polizei vorgezeigt werden.
2. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Hier wird es ernst. Es drohen:
- 3 Punkte im Fahreignungsregister
- Führerscheinentzug mit 6-monatiger Sperrfrist
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Besondere Situation: Fahren trotz Fahrverbot
Wer trotz eines verhängten Fahrverbots am Steuer erwischt wird, begeht ebenfalls das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Zusätzlich zu den oben genannten Strafen kann es zu einer Verlängerung des Fahrverbots kommen. In manchen Fällen wird sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.