09. September 2024
Geblitzt ohne Führerschein: Konsequenzen und rechtliche Folgen
In der Hektik des Alltags kann es passieren, dass man seinen Führerschein vergisst oder - schlimmer noch - ohne gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt. Doch was genau droht, wenn man in solch einer Situation geblitzt wird? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen und gibt wichtige Hinweise für Betroffene.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Führerschein vs. Fahrerlaubnis: Der entscheidende Unterschied
Zunächst ist es wichtig, zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis zu unterscheiden:
- Der Führerschein ist lediglich eine amtliche Beweisurkunde, die das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis dokumentiert.
- Die Fahrerlaubnis hingegen ist die tatsächliche staatliche Zulassung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Man kann also theoretisch ohne Führerschein, aber mit gültiger Fahrerlaubnis fahren. In der Praxis dient der Führerschein jedoch als wichtiges Beweisdokument bei Kontrollen.

Konsequenzen: Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat
Die Folgen eines Verstoßes hängen davon ab, ob man lediglich den Führerschein vergessen hat oder tatsächlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs war:
1. Führerschein vergessen: Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 10 € geahndet. Der Führerschein muss nachträglich bei der Polizei vorgezeigt werden.
2. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Hier wird es ernst. Es drohen:
- 3 Punkte im Fahreignungsregister
- Führerscheinentzug mit 6-monatiger Sperrfrist
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Besondere Situation: Fahren trotz Fahrverbot
Wer trotz eines verhängten Fahrverbots am Steuer erwischt wird, begeht ebenfalls das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Zusätzlich zu den oben genannten Strafen kann es zu einer Verlängerung des Fahrverbots kommen. In manchen Fällen wird sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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Beweislast: Reicht ein Blitzerfoto?
Ein Blitzerfoto allein reicht in der Regel nicht aus, um einen Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren. Die Behörden können jedoch weitere Schritte einleiten:
- Befragung des Fahrzeughalters
- Anforderung von Passfotos beim Einwohnermeldeamt
- Befragung von Zeugen
Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, kann dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

Verhaltensempfehlungen im Ernstfall
Wurde man ohne Fahrerlaubnis geblitzt, gilt:
1. Vom Schweigerecht Gebrauch machen, um eine Selbstbelastung zu vermeiden.
2. Umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren.
3. Keine voreiligen Aussagen oder Geständnisse machen.
4. Die behördliche Post abwarten und sorgfältig prüfen.

Fazit
Die Konsequenzen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sind erheblich und können das Leben nachhaltig beeinträchtigen. Es ist daher ratsam, stets die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen und im Zweifelsfall lieber auf eine Fahrt zu verzichten. Die Verkehrssicherheit und die eigene Zukunft sollten immer Vorrang haben.
Sollten Sie dennoch in eine solche Situation geraten, zögern Sie nicht, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich stehe Ihnen gerne als Rechtsanwalt zur Seite.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kontakt
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