18. April 2024
Eintragungen ins Führungszeugnis bei Geldstrafen und Freiheitsstrafen
Im deutschen Strafrecht führt die Verurteilung zu bestimmten Strafen häufig zu Einträgen im Führungszeugnis. Hierbei entstehen oft Missverständnisse, besonders bei Geldstrafen. Viele Betroffene glauben, dass kleinere Strafen nicht vermerkt werden, doch das ist nicht immer korrekt. Dieser Artikel klärt auf, welche Strafen ins Führungszeugnis eingetragen werden und ab wann man als vorbestraft gilt.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was ist das Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das strafrechtliche Verurteilungen enthält. Es wird häufig bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder bei der Beantragung eines Visums verlangt. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die jeweils unterschiedliche Informationen enthalten.

Bundeszentralregister vs. Führungszeugnis
Bundeszentralregister (BZR)
Das Bundeszentralregister, geführt vom Bundesamt für Justiz in Bonn, enthält alle strafrechtlichen Verurteilungen in Deutschland. Hier werden alle Strafen eingetragen, unabhängig von ihrer Höhe oder Art.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis bildet nur einen Teil der Einträge aus dem Bundeszentralregister ab. Nicht jede Strafe erscheint im Führungszeugnis, sondern nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.
Rechtsanwalt Torsten Stern
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Eintragungsgrenzen im Führungszeugnis
Geldstrafen
Geldstrafen werden ins Führungszeugnis aufgenommen, wenn sie 90 Tagessätze oder mehr betragen. Kleinere Geldstrafen werden zwar ins Bundeszentralregister eingetragen, erscheinen aber nicht im Führungszeugnis, sofern keine weiteren Strafen vorliegen.
Freiheitsstrafen
Freiheitsstrafen werden ab einer Dauer von drei Monaten ins Führungszeugnis eingetragen. Auch hier gilt, dass kürzere Freiheitsstrafen im Bundeszentralregister vermerkt sind, aber unter bestimmten Bedingungen nicht im Führungszeugnis erscheinen.

Mehrfache Verurteilungen und Einträge
Ein häufiger Irrtum ist, dass mehrere kleinere Strafen unter 90 Tagessätzen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden. Das stimmt jedoch nur, wenn keine andere Strafe vorher eingetragen wurde. Erhält man eine zweite Strafe, kann dies zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen, selbst wenn die Strafen einzeln betrachtet unter der Eintragungsgrenze liegen.
Löschungsfristen für Einträge
Bundeszentralregister
Einträge im Bundeszentralregister haben Tilgungsfristen, die je nach Schwere der Strafe variieren und zwischen fünf und zwanzig Jahren liegen. Während dieser Zeit bleiben die Einträge bestehen und werden erst gelöscht, wenn keine neuen Verurteilungen hinzukommen.
Führungszeugnis
Im Führungszeugnis sind die Löschungsfristen kürzer. Verurteilungen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten werden nach drei Jahren gelöscht. Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bleiben fünf Jahre vermerkt.

Die verschiedenen Arten des Führungszeugnisses
Einfaches Führungszeugnis
Dieses wird für private Zwecke wie Bewerbungen genutzt. Erstmalige Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten werden hier nicht aufgenommen, sofern keine weiteren Strafen vorliegen.
Erweitertes Führungszeugnis
Für Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen sowie in bestimmten sozialen Bereichen ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Hier werden auch Verurteilungen zu Sexualstraftaten aufgenommen.
Behördliches Führungszeugnis
Dieses wird von Behörden für bestimmte Zwecke angefordert und enthält umfassendere Informationen als das einfache Führungszeugnis, einschließlich aller Verurteilungen unabhängig von ihrer Höhe oder Dauer.
Auswirkungen von Eintragungen im Führungszeugnis auf das Leben
Berufliche Auswirkungen
Einträge im Führungszeugnis können erhebliche Auswirkungen auf das Berufsleben haben. Viele Arbeitgeber verlangen bei Neueinstellungen ein sauberes Führungszeugnis. Einträge über 90 Tagessätze Geldstrafe oder drei Monate Freiheitsstrafe führen dazu, dass der Betroffene als vorbestraft gilt. Dies kann die Jobchancen erheblich beeinträchtigen, insbesondere in Berufen, die ein hohes Maß an Vertrauen erfordern, wie im Finanzsektor, in der Pflege oder im Bildungswesen.
Öffentliche Ämter und Wahlen
Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr führt dazu, dass die betroffene Person gemäß § 45 StGB die Fähigkeit verliert, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Jagdschein und Waffenbesitzkarte
Bereits ab 60 Tagessätzen gehen die Behörden davon aus, dass die erforderliche Zuverlässigkeit für einen Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte nicht mehr gegeben ist.
Beamtenstatus
Beamte, die zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt werden, verlieren ihren Beamtenstatus und damit auch ihre Pensionsansprüche.
Weitere Auswirkungen
Einträge können auch die Chancen auf Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen beeinträchtigen, da viele Länder bei der Erteilung solcher Dokumente ein sauberes Führungszeugnis verlangen.
Sichtbarkeit für Arbeitgeber
Die Eintragung einer Verurteilung in das Bundeszentralregister und ins Führungszeugnis wird in der Regel nicht automatisch an Arbeitgeber oder Behörden gemeldet. Diese erfahren von der Vorstrafe nur, wenn das Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie Mediziner oder Rechtsanwälte, bei denen Aufsichtsbehörden informiert werden.

Fazit
Einträge im Führungszeugnis sind von großer Bedeutung für das berufliche und private Leben. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis sowie die Eintragungs- und Löschungsfristen zu kennen. Bei Unsicherheiten sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen, um mögliche Einträge zu verstehen und entsprechend zu handeln. Einträge können erhebliche Konsequenzen haben, daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn Sie Fragen zu Einträgen in Ihrem Führungszeugnis haben oder Unterstützung bei der Einschätzung möglicher rechtlicher Schritte benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger gerne zur Verfügung. Eine fundierte rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Situation besser zu verstehen und angemessene Handlungsoptionen zu entwickeln.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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