05. September 2024
Drogenkonsum und Handel bei Jugendlichen: Erziehung statt harter Strafen
Drogendelikte sind leider keine Seltenheit unter Jugendlichen. Ob es sich um den Besitz, den Erwerb oder sogar den Handel mit Betäubungsmitteln handelt - viele junge Menschen geraten mit dem Gesetz in Konflikt. Doch wie geht die Justiz mit minderjährigen Tätern um? Welche Strafen drohen Jugendlichen für Drogenbesitz und -handel? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und möglichen Konsequenzen.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Wer gilt als jugendlich im Sinne des Gesetzes?
Zunächst ist es wichtig zu klären, wer überhaupt unter das Jugendstrafrecht fällt:
- Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig
- Als Jugendliche gelten Personen zwischen 14 und 17 Jahren
- Heranwachsende sind 18 bis 20 Jahre alt
Bei Heranwachsenden prüft das Gericht im Einzelfall, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Entscheidend ist der Reifegrad des Täters zum Tatzeitpunkt.

Welche Handlungen sind strafbar?
Grundsätzlich können Jugendliche für die gleichen Drogendelikte belangt werden wie Erwachsene. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verbietet unter anderem:
- Besitz von Betäubungsmitteln
- Handel mit Drogen
- Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auch die jüngste Teillegalisierung von Cannabis ändert daran nichts - für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum verboten.

Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht bei Jugendlichen nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung im Mittelpunkt. Ziel ist es, den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten. Dafür stehen den Gerichten verschiedene Instrumente zur Verfügung:

1. Erziehungsmaßregeln
Dies sind die mildesten Maßnahmen und kommen oft bei Ersttätern oder geringfügigen Verstößen zum Einsatz. Mögliche Auflagen sind:
- Änderung der Wohnsituation
- Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung
- Teilnahme an Therapien (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten)

2. Zuchtmittel
Bei wiederholten oder schwereren Verstößen können Gerichte zu Zuchtmitteln greifen:
- Verwarnung
- Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen
- Jugendarrest (bis zu 4 Wochen Freiheitsentzug)
Diese Maßnahmen sollen dem Jugendlichen die Konsequenzen seines Handelns deutlich vor Augen führen. Sie erscheinen nicht im polizeilichen Führungszeugnis.

3. Jugendstrafe
Als letztes Mittel kann das Gericht eine Jugendstrafe verhängen. Dies ist eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren, die in einer Jugendstrafanstalt verbüßt wird. In besonders schweren Fällen sind bis zu 10 Jahre möglich.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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Faktoren für die Strafzumessung
Welche Strafe im konkreten Fall verhängt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Schwere und Umfang der Tat (z.B. Menge der Drogen)
- Vorstrafen des Jugendlichen
- Persönliche Reife und Entwicklungsstand
- Soziales Umfeld und familiäre Situation
Bandenmäßiger oder bewaffneter Drogenhandel wird in der Regel härter bestraft als der Besitz kleiner Mengen zum Eigenkonsum.

Besonderheiten bei Cannabis
Auch wenn Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert wurde, gelten für Jugendliche weiterhin strenge Regeln:
- Besitz und Konsum sind verboten
- Erwachsene müssen Cannabis für Kinder unzugänglich aufbewahren
- Konsum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen etc. ist untersagt

Fazit: Chance zur Wiedereingliederung
Das Jugendstrafrecht bietet jungen Straftätern die Chance, aus ihren Fehlern zu lernen und sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Der Fokus liegt auf Erziehung und Prävention statt auf harter Bestrafung. Dennoch sollten Jugendliche die möglichen Konsequenzen von Drogendelikten nicht unterschätzen. Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht kann helfen, die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und langfristige Folgen für die Zukunft zu vermeiden.
Als spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht mit Erfahrung in Drogendelikten biete ich Ihnen meine umfassende Unterstützung in dieser sensiblen Situation an.
Wenn Sie oder ein junger Mensch in Ihrem Umfeld mit einem Drogendelikt konfrontiert sind, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um die Weichen für eine positive Zukunft zu stellen. In einem vertraulichen Gespräch können wir Ihre individuelle Situation analysieren, die rechtlichen Optionen erörtern und eine Strategie entwickeln, die sowohl auf Ihre unmittelbare Verteidigung als auch auf langfristige Perspektiven ausgerichtet ist.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
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