Die rechtliche Grundlage: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das Betäubungsmittelgesetz bildet die rechtliche Basis für die Strafverfolgung im Bereich des Drogenhandels. Es definiert nicht nur, welche Substanzen als illegale Drogen gelten, sondern legt auch die Straftatbestände und möglichen Sanktionen fest.
Arten des Drogenhandels und ihre Strafen
Das BtMG unterscheidet zwischen verschiedenen Formen des Drogenhandels, die jeweils unterschiedlich hart bestraft werden:
1. Einfacher Handel:
- Strafmaß: Geldstrafe bis zu 5 Jahre Haftstrafe
- Umfasst: Verkauf, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr und Inverkehrbringen von Drogen
- Gilt auch für Handel im Freundeskreis ohne Gewinnabsicht
2. Gewerbsmäßiger Handel:
- Strafmaß: Mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe
- Definition: Regelmäßige Einnahmequelle durch Drogenverkauf, auch als Nebenerwerb
3. Bandenmäßiger Handel:
- Strafmaß: Mindestens 2 Jahre Haft bei geringen Mengen, ab 5 Jahre bei nicht geringen Mengen
- Definition: Koordiniertes Vorgehen von mindestens 4 Personen
4. Bewaffneter Handel:
- Strafmaß: Mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Gilt bei Handel mit nicht geringer Menge und griffbereiter Waffe (auch Messer oder Gaspistole)
Einflussfaktoren auf das Strafmaß
Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art und Menge der gehandelten Drogen
- Rolle des Täters (Haupttäter, Mittäter, Gehilfe)
- Vorstrafen
- Persönliche Umstände des Täters