Was ist Computerbetrug?
Computerbetrug ist in § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Er umfasst Handlungen, bei denen durch die Manipulation von Daten oder Computersystemen ein Vermögensschaden verursacht wird. Anders als beim klassischen Betrug (§ 263 StGB) ist hier kein menschliches Opfer erforderlich - es genügt die Einwirkung auf einen Computer.
Der Gesetzgeber hat diesen Tatbestand geschaffen, um eine Lücke zu schließen, die durch die zunehmende Digitalisierung entstanden war. Denn beim herkömmlichen Betrug muss eine Person getäuscht werden, was bei der Manipulation von Computersystemen nicht der Fall ist.
Wie kann Computerbetrug begangen werden?
Der Tatbestand des Computerbetrugs kann auf verschiedene Weisen erfüllt werden:
1. Unrichtige Gestaltung des Programms
2. Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
3. Unbefugte Verwendung von Daten
4. Sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
Beispiele für Computerbetrug sind:
- Phishing: Erschleichen von Passwörtern und sensiblen Daten durch gefälschte Webseiten oder E-Mails
- Hacking: Unbefugter Zugriff auf Computersysteme, um finanzielle Vorteile zu erlangen
- Skimming: Manipulation von Geldautomaten, um Kartendaten zu stehlen
- Manipulation von Glücksspielautomaten