04. Juli 2024
Hacking, Phishing & Co. - Rechtliche Folgen bei Computerbetrug
In unserer zunehmend digitalisierten Welt gewinnt der Tatbestand des Computerbetrugs immer mehr an Bedeutung. Doch was genau versteht man darunter? Wann macht man sich strafbar? Und welche Konsequenzen drohen? In diesem Artikel beleuchten wir alle wichtigen Aspekte des Computerbetrugs.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was ist Computerbetrug?
Computerbetrug ist in § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Er umfasst Handlungen, bei denen durch die Manipulation von Daten oder Computersystemen ein Vermögensschaden verursacht wird. Anders als beim klassischen Betrug (§ 263 StGB) ist hier kein menschliches Opfer erforderlich - es genügt die Einwirkung auf einen Computer.
Der Gesetzgeber hat diesen Tatbestand geschaffen, um eine Lücke zu schließen, die durch die zunehmende Digitalisierung entstanden war. Denn beim herkömmlichen Betrug muss eine Person getäuscht werden, was bei der Manipulation von Computersystemen nicht der Fall ist.

Wie kann Computerbetrug begangen werden?
Der Tatbestand des Computerbetrugs kann auf verschiedene Weisen erfüllt werden:
1. Unrichtige Gestaltung des Programms
2. Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
3. Unbefugte Verwendung von Daten
4. Sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf

Beispiele für Computerbetrug sind:
- Phishing: Erschleichen von Passwörtern und sensiblen Daten durch gefälschte Webseiten oder E-Mails
- Hacking: Unbefugter Zugriff auf Computersysteme, um finanzielle Vorteile zu erlangen
- Skimming: Manipulation von Geldautomaten, um Kartendaten zu stehlen
- Manipulation von Glücksspielautomaten
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
Strategische und zielgerichtete Verteidigung
Mandantenbetreuung in Leipzig und Bundesweit
1.000+ Verhandlungen und jahrelange Erfahrung
Wann liegt Computerbetrug vor?
Damit eine Handlung als Computerbetrug gilt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Handlung muss rechtswidrig bzw. schuldhaft begangen worden sein.
2. Der Täter muss nachweislich mit Vorsatz gehandelt haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass es keinen "fahrlässigen" Computerbetrug gibt. Der Vorsatz, also die Absicht des Täters, sich durch Manipulation eines Datenverarbeitungsvorgangs auf Kosten eines Anderen zu bereichern, muss nachgewiesen werden.

Welche Strafen drohen bei Computerbetrug?
Verstöße gegen § 263a StGB werden als Vergehen eingestuft. Das Strafgesetzbuch sieht folgende Strafen vor:
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren
Bei besonders schweren Fällen, etwa wenn die Tat gewerbsmäßig oder durch eine Bande begangen wurde, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu 10 Jahre betragen.

Wann verjährt Computerbetrug?
Die Verjährungsfrist für Computerbetrug beträgt in der Regel 5 Jahre nach Vollendung der Tat. Bei gewerbsmäßigem und bandenmäßigem Computerbetrug verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.
Was tun bei Ermittlungen wegen Computerbetrugs?
Wenn gegen Sie wegen Computerbetrugs ermittelt wird, sollten Sie zwei goldene Regeln befolgen:
1. Schweigen ist Gold: Machen Sie keine Aussagen zu den Vorwürfen. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, und sollten dieses Recht unbedingt wahrnehmen.
2. Suchen Sie einen Anwalt auf: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser kann die Ermittlungsakte einsehen, die Vorwürfe und Beweise prüfen und eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Fazit
Computerbetrug ist ein komplexer Straftatbestand, der in unserer digitalisierten Welt zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wenn Sie mit Vorwürfen des Computerbetrugs konfrontiert werden, ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
Als spezialisierter Strafverteidiger mit Erfahrung im Bereich Cyberkriminalität stehe ich Ihnen in solchen komplexen Fällen zur Seite. Wenn Sie mit Vorwürfen des Computerbetrugs konfrontiert sind, können Sie sich an mich wenden. Ich biete Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung, die sowohl die juristischen als auch die technischen Aspekte Ihres Falls berücksichtigt. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und ich vertrete Ihre Interessen konsequent im gesamten Verfahren.
Kontaktieren Sie mich für Hilfe bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Rufen Sie mich an, senden Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich stehe Ihnen beratend und vertretend zur Seite.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kontakt
Rechtsanwalt für Strafrecht Torsten Stern
Rosa-Luxemburg-Straße 50, 04315 Leipzig
info@stern-recht.de
Diese Website ist nicht Teil der Facebook-Website oder von Facebook Inc. Darüber hinaus wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstützt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Wir verwenden auf dieser Website Remarketing-Pixel/Cookies von Google, um erneut mit den Besuchern unserer Website zu kommunizieren und sicherzustellen, dass wir sie in Zukunft mit relevanten Nachrichten und Informationen erreichen können. Google schaltet unsere Anzeigen auf Websites Dritter im Internet, um unsere Botschaft zu kommunizieren und die richtigen Personen zu erreichen, die in der Vergangenheit Interesse an unseren Informationen gezeigt haben.