Legalisierung und Besitzgrenzen
Das CanG legalisiert den Besitz und Anbau kleinerer Mengen Cannabis für den persönlichen Gebrauch. Die wichtigsten Regelungen sind:
- Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen und im öffentlichen Raum mit sich führen.
- Zuhause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis erlaubt.
- Der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person ist gestattet.
- Bei der Ernte ist zu beachten, dass Cannabis beim Trocknen etwa vier Fünftel seines Gewichts verliert. Dies ermöglicht theoretisch eine Ernte von bis zu 300 Gramm Frischmaterial.
Einschränkungen und Verbote
Trotz der Legalisierung gibt es wichtige Einschränkungen:
- Der öffentliche Konsum ist in Fußgängerzonen von 7:00 bis 20:00 Uhr verboten.
- Im Umkreis von 200 Metern um Schulen, Jugendeinrichtungen und Kitas gilt ein generelles Konsumverbot.
- Für Minderjährige bleiben der Konsum und Besitz von Cannabis weiterhin verboten.
- Die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist strafbar.
Auswirkungen auf den Straßenverkehr
Das neue Gesetz bringt auch Veränderungen für den Straßenverkehr mit sich. Bisher gab es keinen rechtlich bindenden Grenzwert für THC im Blut, vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol. Die Staatsanwaltschaften tolerierten in der Regel einen Wert von etwa einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Das neue Gesetz setzt nun, basierend auf den Empfehlungen einer Expertenkommission, einen höheren Grenzwert fest. Autofahrer dürfen künftig bis zu 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum aufweisen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Diese Anpassung soll eine realistischere und fairere Handhabung im Straßenverkehr ermöglichen.