Die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit
Bei einer Verkehrskontrolle haben Polizeibeamte verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Fahrtüchtigkeit zu überprüfen:
1. Der klassische Finger-Nase-Test
2. Ein freiwilliger Alkoholtest (umgangssprachlich als "Pusten" bekannt)
3. Ein Drogenschnelltest
Es ist wichtig zu wissen: Diese Tests sind freiwillig. Die Polizei kann Sie nicht zwingen, daran teilzunehmen. Allerdings kann eine Verweigerung den Verdacht der Beamten erhärten.
Wann darf eine Blutprobe angeordnet werden?
Früher benötigte die Polizei für eine Blutentnahme einen richterlichen Beschluss. Dies hat sich jedoch mit der letzten Reform der Strafprozessordnung (StPO) geändert. Gemäß § 81a StPO können Polizeibeamte nun unter bestimmten Umständen selbst eine Blutentnahme anordnen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Es besteht ein begründeter Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt
- Der Verdacht basiert auf konkreten Anzeichen
Solche Anzeichen können sein:
- Auffällige Fahrweise
- Unsicherer Gang
- Verwaschene Sprache
- Alkoholgeruch
- Erweiterte Pupillen
Auch ein positiver freiwilliger Alkohol- oder Drogentest oder das Eingeständnis des Fahrers, Alkohol oder Drogen konsumiert zu haben, kann eine Blutentnahme rechtfertigen.