16. September 2024
Blutprobe bei Verkehrskontrolle: Darf ich es verweigern und rechtliche Konsequenzen
Eine Verkehrskontrolle kann für viele Autofahrer eine stressige Situation sein. Besonders wenn es um die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit geht, stellen sich viele Fragen. Ein besonders heikles Thema ist dabei die Blutprobe. Doch wann darf die Polizei eine solche anordnen und was sind Ihre Rechte? Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit
Bei einer Verkehrskontrolle haben Polizeibeamte verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Fahrtüchtigkeit zu überprüfen:
1. Der klassische Finger-Nase-Test
2. Ein freiwilliger Alkoholtest (umgangssprachlich als "Pusten" bekannt)
3. Ein Drogenschnelltest
Es ist wichtig zu wissen: Diese Tests sind freiwillig. Die Polizei kann Sie nicht zwingen, daran teilzunehmen. Allerdings kann eine Verweigerung den Verdacht der Beamten erhärten.

Wann darf eine Blutprobe angeordnet werden?
Früher benötigte die Polizei für eine Blutentnahme einen richterlichen Beschluss. Dies hat sich jedoch mit der letzten Reform der Strafprozessordnung (StPO) geändert. Gemäß § 81a StPO können Polizeibeamte nun unter bestimmten Umständen selbst eine Blutentnahme anordnen.

Voraussetzungen dafür sind:
- Es besteht ein begründeter Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt
- Der Verdacht basiert auf konkreten Anzeichen

Solche Anzeichen können sein:
- Auffällige Fahrweise
- Unsicherer Gang
- Verwaschene Sprache
- Alkoholgeruch
- Erweiterte Pupillen
Auch ein positiver freiwilliger Alkohol- oder Drogentest oder das Eingeständnis des Fahrers, Alkohol oder Drogen konsumiert zu haben, kann eine Blutentnahme rechtfertigen.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
Strategische und zielgerichtete Verteidigung
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Was passiert, wenn ich die Blutprobe verweigere?
Sollten Sie sich weigern, eine angeordnete Blutprobe abzugeben, darf die Polizei diese zwangsweise durchsetzen, was dann bedeutet:
- Die Beamten dürfen Gewalt anwenden, um die Blutentnahme durchzuführen.
- Eine aktive Widerstandshandlung Ihrerseits kann als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Strafen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind nicht zu unterschätzen:
- Im Normalfall: Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe
- In besonders schweren Fällen (z.B. Mitführen einer Waffe): Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe

Fazit
Eine Blutprobe bei einer Verkehrskontrolle ist ein ernst zu nehmendes Thema. Während Sie freiwillige Tests verweigern können, haben Sie bei einer angeordneten Blutentnahme kaum Handlungsspielraum. Es ist ratsam, in solchen Situationen ruhig und kooperativ zu bleiben, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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