Anwalt für Verkehrsrecht in Leipzig

Ein Vorfall im Straßenverkehr passiert oft schneller als gedacht. Ein Unfall, ein Bußgeldbescheid oder der Vorwurf einer Straftat, und plötzlich stehen Sie vor rechtlichen Konsequenzen. Viele Betroffene sind unsicher, wie sie jetzt richtig reagieren sollen.

Was umfasst das Verkehrsrecht?

Das Verkehrsstrafrecht als Sonderform des Verkehrsrechts ist Teil des Strafrechts und befasst sich mit den Verkehrsstraftaten (in Abgrenzung zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten).

Um die Sicherheit aller Beteiligten so gut wie möglich zu gewährleisten, gelten im öffentlichen Straßenverkehr eine ganze Reihe an Regeln. Wer gegen diese verstößt, muss mit verschiedenen Konsequenzen rechnen.

Die meisten Zuwiderhandlungen, die im Straßenverkehr begangen werden, sind Ordnungswidrigkeiten. Für diese können zwar Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot anfallen, strafbar gemäß dem Verkehrsstrafrecht machen Sie sich bei einem solchen Verstoß allerdings nicht.

Es gibt aber Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, bei denen Sie nicht so glimpflich davonkommen: die sogenannten Verkehrsstraftraten, auch bekannt als Straßenverkehrsdelikte. Diese werden anders als Ordnungswidrigkeiten nicht nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs sanktioniert.

Stattdessen erfolgt eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft und ein Strafgericht befindet darüber, welche Strafe angemessen ist. Zudem kommt es zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister und unter Umständen kann Ihr Verkehrsdelikt sogar in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Eine Straftat im Straßenverkehr ist somit keine Bagatelle.

Fragestellung im Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts, basierend auf dem Strafgesetzbuch (StGB). Es regelt Straftaten im Straßenverkehr sowie in anderen Lebensbereichen. Neben dem StGB findet das Straßenverkehrsgesetz (StVG) Anwendung, ergänzt durch verschiedene Verordnungen.

Wer verfolgt Verkehrsstraftaten?

Verkehrsstraftaten werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Diese stellt bei hinreichendem Tatverdacht entweder einen Antrag auf Strafbefehl beim Gericht oder erhebt Anklage.

Welche Sanktionen drohen?


Bei einer Verurteilung wird der Täter mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Der Richter kann außerdem ein Fahrverbot und/oder einen Fahrerlaubnisentzug verhängen.

Wer entscheidet über die Verhängung von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentzug?

Die Entscheidung über Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug trifft der Richter im Rahmen des Urteils bei einer Verurteilung wegen Verkehrsstraftaten.

Gibt es Möglichkeiten, gegen eine Verurteilung im Verkehrsstrafrecht vorzugehen?

Ja, gegen eine Verurteilung im Verkehrsstrafrecht kann man in der Regel durch Einspruch gegen den Strafbefehl oder durch Verteidigung im Rahmen einer Hauptverhandlung vorgehen.

Wo ist das Verstehrsstrafrecht geregelt?

Das Verkehrsstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts. Diesem liegt das Strafgesetzbuch (StGB) zugrunde, welches die Voraussetzungen für die Verfolgung und Ahndung von Straftaten – sowohl im Straßenverkehr als auch in anderen Lebensbereichen – festlegt.

Im Verkehrsstrafrecht kommt neben dem StGB insbesondere das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zur Anwendung, aber auch diverse Verordnungen können einen Verstoß unter Strafe stellen.

Dies sind vor allem:

1
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
2
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
3
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
4
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Wie das Verfahren im Verkehrsstrafrecht durchzuführen ist, wird wiederum von der Strafprozessordnung (StPO) bestimmt.
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Welche Strafen gelten Bei Verkehrsstraftaten?

Die möglichen Rechtsfolgen im Verkehrsstrafrecht sind Geld- und Freiheitsstrafen. Des Weiteren kann der Richter ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten und/oder einen Entzug der Fahrerlaubnis verhängen.

Besteht immer eine Anklage im Verkehrsstrafrecht?

Für Strafverfolgungsbehörden besteht gemäß Strafrecht die Pflicht, Verkehrsdelikte zu verfolgen, sofern ausreichend Anhaltspunkte vorhanden sind. Diese liefert in der Regel die Polizei. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, werden die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergereicht, welche dann entscheidet, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.

Ist dies der Fall, kommt es im Verkehrsstrafrecht in vielen Fällen zu einem Strafbefehl mit den Rechtsfolgen für den Angeklagten. Der Strafbefehl wird vom zuständigen Amtsgericht erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Bei einem Strafbefehlsverfahren findet keine Hauptverhandlung statt. Erhalten Sie einen Strafbefehl, haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit, um Einspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, wird er rechtskräftig.

Legen Sie hingegen rechtzeitig Einspruch ein oder erhebt der Staatsanwalt Anklage, anstatt einen Strafbefehl zu beantragen, kommt es zur Hauptverhandlung, bei der ein Gericht entscheidet, ob Sie schuldig sind oder nicht. Zur Anklage kommt es im Verkehrsstrafrecht vor allem bei besonders schweren Delikten oder wenn die Sach- bzw. Rechtslage nicht eindeutig ist.

Welche Regelungen gelten im Verkehrsstrafrecht?

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Tatbestände im Verkehrsstrafrecht.

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Fahren trotz Fahrverbot/Fahren ohne Fahrerlaubnis
– § 21 StVG
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
– § 315b StGB
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
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Gefährdung des Straßenverkehrs – § 315c StGB
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
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Verbotene Kraftfahrzeugrennen – § 315d StGB
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
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Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
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Vollrausch – § 323a StGB
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
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Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen – § 323c StGB
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
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Kennzeichenmissbrauch – § 22 StVG
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
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Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer – § 370 Abgabenordnung
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
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Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz – § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

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Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht

Was passiert, wenn ich nach einem kleinen Unfall einfach weiterfahre?

Auch bei einem kleinen Unfall besteht die Pflicht, am Unfallort zu bleiben und die Feststellung der Personalien zu ermöglichen. Wer einfach weiterfährt, riskiert den Vorwurf der Fahrerflucht. Dabei spielt es keine Rolle, wie gering der Schaden erscheint. Entscheidend ist, dass ein Unfall stattgefunden hat und Sie sich nicht entfernt hätten dürfen.

Bekomme ich meinen Führerschein automatisch zurück?

Ein entzogener Führerschein wird nicht automatisch zurückgegeben. In vielen Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, bevor eine Neuerteilung möglich ist. Dazu können Fristen, Auflagen oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gehören. Der Ablauf hängt stark vom Einzelfall und der Art des Verstoßes ab.

Darf ich einen Alkohol- oder Drogentest verweigern?

Einen freiwilligen Atemalkohol- oder Drogentest dürfen Sie grundsätzlich verweigern. Anders sieht es bei angeordneten Maßnahmen wie einer Blutentnahme aus, die unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.

Polizei Leipzig hält mich an – was muss ich beachten?

Bei einer Kontrolle durch die Polizei Leipzig sollten Sie ruhig bleiben und die erforderlichen Angaben machen. Dazu gehören in der Regel Personalien sowie Führerschein und Fahrzeugpapiere. Weitergehende Aussagen sind nicht verpflichtend. Wichtig ist, die Situation sachlich zu behandeln und keine unnötigen Angaben zu machen.

Was passiert, wenn ich einen Unfall gar nicht bemerkt habe?

Ob ein Unfall bemerkt wurde, ist häufig ein entscheidender Punkt im Verfahren. Wenn Sie tatsächlich nichts wahrgenommen haben, kann dies rechtlich anders bewertet werden. Dennoch wird genau geprüft, ob der Unfall für Sie erkennbar gewesen wäre. Faktoren wie Geräusch, Erschütterung oder Schaden spielen dabei eine wichtige Rolle.

Was passiert, wenn ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin?

Wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann ein Entzug besonders schwerwiegende Folgen haben. Dennoch schützt dies nicht automatisch vor Maßnahmen. In bestimmten Fällen kann dies jedoch bei der Bewertung berücksichtigt werden, etwa bei der Frage nach einem Fahrverbot oder möglichen Alternativen.

Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?

Das Versäumen einer Frist kann dazu führen, dass wichtige rechtliche Möglichkeiten verloren gehen. Ein Einspruch oder eine Stellungnahme wird dann unter Umständen nicht mehr berücksichtigt. In bestimmten Fällen kann eine Wiedereinsetzung möglich sein, dies hängt jedoch von den konkreten Umständen ab.

Blitzer in Leipzig – lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Messung oder dem Ablauf bestehen. Gerade bei Blitzern kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Messung oder Auswertung. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Bei Problemen im Straßenverkehr nicht allein handeln

Gerade nach einem Vorfall ist die Unsicherheit groß. Eine strukturierte Einschätzung hilft, den Überblick zu behalten und die nächsten Schritte gezielt zu planen.